AGB

1. Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im Folgenden "Mieter" genannt) und uns, der Familie Hansen, Matthias-Claudius-Str. 48, 25813 Husum (im Folgenden „Vermieter“ genannt). Wir sind Eigentümer des Ferienhauses und vor Ort als Leistungsträger und Ansprechpartner für Sie tätig.

2. Abschluss des Vertrages/Bezahlung

(1) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages für den angegebenen Zeitraum verbindlich an. Die Anmeldung kann online oder schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten Teilnehmer.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises auf unser Konto überwiesen worden ist. Das Ferienhaus ist ab Eingang der Mietvorauszahlung für Sie verbindlich reserviert.

(3) Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Bezug des Ferienhauses auf das gleiche Konto zu überweisen.

(4) Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

3. Leistungen/Preise

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen unserer Homepage sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.

(2) Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten z.B. für Strom, Heizung, Wasser und Bettwäsche enthalten.

4. An- und Abreise / Schlüssel und Schlüsselübergabe

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist das Ferienhaus grundsätzlich ab 16:00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag muss das Haus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden.

(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich am Ankunftstag im Ferienhaus, zu der vom Mieter mitgeteilten Ankunftszeit.

(3) Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.

5. Rücktritt durch den Mieter und durch den Vermieter

(1) Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der Schriftform. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittsgebühren betragen:

bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 Prozent des bestätigten Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des bestätigten Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 Prozent des bestätigten Mietpreises
ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 90 Prozent des bestätigten Mietpreises.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Ebenso ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten müssen.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen.

6. Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Zusätzliche Personen können vom Vermieter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

(2) Der Mieter sowie die übrigen Teilnehmer, haben das Mietobjekt und sein Inventar sorgfältig zu behandeln.

(3) Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes, sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.

(4) Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Das Mietobjekt muss jedoch aufgeräumt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein. Die Bettwäsche ist abzuziehen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. (6) Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten, insbesondere ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

7. Sonstiges

(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

(2) Rauchen ist innerhalb des Ferienhauses nicht erlaubt.

8. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

(2) Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Husum.